Gesetzliche Regelung der Maklerprovision ab 23.Dezember 2020
Ab dem 23. Dezember 2020 haben Immobilienverkäufer und -Käufer unterschiedliche Möglichkeiten mit uns weiterhin erfolgreich zusammenzuarbeiten.
10 gute Gründe weshalb wir Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie unterstützen sollten.
Wir bieten 22 Jahre Erfahrung, Kompetenz sowie Sicherheit und sind stets an Ihrer Seite.
Wir kennen die Region im Großraum Wuppertal, haben über 22 Jahre Erfahrung und bilden uns stetig weiter. So können wir für Sie den bestmöglichen, erzielbaren Marktpreis für Ihre Immobilie ermitteln und durchsetzen.
Durch Ihre persönliche Bindung zu Ihrer Immobilie ist ein Verkauf häufig mit Emotionen verbunden, welche die Standpunkte zwischen Ihnen als Verkäufer und dem eines Kaufinteressenten oft in unnötiger Weise verhärten oder sogar einen Vertragsabschluss gefährden können. Hier stehen wir Ihnen mit unserem verkäuferischen Talent kompetent zur Seite und sorgen für ein gutes Gefühl auf beiden Seiten.
Wir kümmern uns um erforderliche Unterlagen und regeln die Formalitäten.
Wir arbeiten Ihre Immobilie verkaufstechnisch auf und präsentieren sie aussagefähig sowie ansprechend und richtig platziert am Immobilienmarkt.
Wir haben Zugriff auf ein zuverlässiges, langjährig entstandenes Netzwerk von Notaren, Anwälten, Steuerberatern, Handwerkern sowie natürlich Interessenten und Investoren.
Wenn Sie es wünschen, dann schützen wir Ihre Privatsphäre indem wir diskret vorgehen und die vollständige Kommunikation für Sie übernehmen.
Wir prüfen die Möglichkeiten des Käufers bzw. erarbeiten mit ihm gemeinsam sowie mit namhaften, deutschen Banken eine Finanzierung.
Wir erstellen in gemeinsamer Absprache mit Verkäufer und Erwerber sowie mit dem Notariat, einen Kaufvertragsentwurf. Beide Parteien sind mit dem Kaufvertrag vor der Beurkundung vertraut. Bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags sind wir immer dabei.
Wir haften bei berechtigten Ansprüchen mit unserer Berufshaftpflichtversicherung bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG
Es gibt drei Möglichkeiten zur Aufteilung der Maklerkosten
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Teilung der Provision
Der Makler schließt mit beiden Parteien einen Maklervertrag.
Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision und bezahlen beide das Gleiche. Diese Provisions-Regelung haben wir seit Jahren bereits mit unseren Kunden bevorzugt umgesetzt. Als Immobilienvermittler haben wir immer für beide Parteien zu gleichen Teilen honorarpflichtig gearbeitet. Wir gehen davon aus, dass sich diese Version, nun mit gesetzlicher Unterstützung, landesweit durchsetzen wird. Neu bei uns in NRW ist lediglich die Erfordernis der Textform.
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Käufer bezahlt maximal 50%
Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag.
Der Käufer übernimmt maximal die Hälfte der mit dem Verkäufer vereinbarten Provision.
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Verkäufer übernimmt die Provision zu 100%
Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag.
Der Verkäufer übernimmt die Provision vollständig.
Für wen und für welche Immobilienart ist die Neuregelung gültig:
Das neue Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen gilt nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser.
Die Neuregelung zur Maklerprovision gilt nur für Verbraucher! Sie gilt nicht für gewerblich tätige Käufer oder Verkäufer, hier bleibt alles wie bisher.
Mehrfamilien-, Wohn- und Geschäftshäuser sowie unbebaute Grundstücke oder Gewerbeimmobilien fallen nicht unter der neuen Regelung, hier bleibt alles wie bisher.
Die Praxis im Überblick
Sie entdecken eine schöne Wohnung oder ein Einfamilienhaus und fordern weitere Informationen sowie das Exposé an. Wenn Sie sich die Immobilie zunächst nur ansehen möchten, dann ist das, wie bisher, unverbindlich möglich.
Damit wir überhaupt für Sie tätig werden dürfen, ist jedoch Ihre Zustimmung zum Maklervertrag in Textform vor dem versenden des Exposés sowie auch vor der Besichtigung zwingend erforderlich. Der Vertragsschluss ist bisher durch schlüssiges Handeln automatisch entstanden, jetzt ist die Textform eine gesetzliche Bedingung.
Dass der Maklervertrag jetzt in Textform geschlossen wird, hat keine geänderten Auswirkungen gegenüber der vorhergehenden Abfolge. Die Textformerfordernis trägt aus Sicht des Gesetzgebers dazu bei, dass der Vertrag transparenter und klarer gestaltet ist.
Sie müssen - wie bisher - nur dann eine Provision zahlen, wenn ein notarieller Kaufvertrag geschlossen wird und der Vertragsabschluss durch unsere Tätigkeit als Immobilienmakler entstanden ist. Bitte informieren Sie sich bei Zweifel oder Unsicherheiten mit nachfolgenden Links bei der Bundesregierung oder beim Immobilienverband Deutschland IVD.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Es gibt keine Festlegung. In Deutschland beträgt das Maklerhonorar (Provision) in der Regel bis zu 7,14 Prozent des Verkaufspreises der Immobilie.
Bei Provisionsteilung (Vorschrift bei Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen) sind das jeweils 3,57 % incl. 19% MwSt. für Käufer und Verkäufer.
Haben Sie Fragen zum Immobilienverkauf?
Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme einfach unser Formular für Verkäufer, wir melden uns bei Ihnen.
Selbstverständlich freuen wir uns auch über einen Anruf.